Mittleres Niveau (Stufe 2)
Die Teilnehmer vertiefen ihre auf der Einstiegsstufe erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen. Sie lernen durch die Erweiterung ihres Wortschatzes sowie der Rechtschreibungs- und Grammatikregeln, sich durch Alltagssituationen zu bringen, Ereignisse in der Vergangenheitsform zu erzählen, auf ein Inserat zu antworten, ihr Interesse für eine Sache deutlich zu machen, sich an Gesprächen über Tagesereignisse zu beteiligen und die Nachrichten in Funk und Fernsehen zu verstehen.
Wie beim Einstiegsniveau liegt der Schwerpunkt auf dem mündlichen Ausdruck und dem Lese- und Hörverständnis.
Die praktische Seite der Weiterbildung
Veranstaltungsort:
Luxembourg - Stadt
Kursdauer:
Einstiegsebene (Stufe 1): 40 oder 80 Stunden Kurs
Mittelstufe (Stufe 2): 40 oder 120 Stunden Kurs
Zeitplanung/Kurskalender:
s. Einschreibeformular
Erforderliche Vorbildung:
Einstiegsebene (Stufe 1): keine Mittelstufe (Stufe 2): Eine Bescheinigung, die den erfolgreichen Abschluss einer Bildung auf dem ersten Niveau (vergleichbar mit A1) bestätigt.
Einschreibegebühr:
Einstiegsebene (Stufe 1): 40h 460 € *
Einstiegsebene (Stufe 1): 80h
920 € *
Mittelstufe (Stufe 2): 40h 320 € **
Mittelstufe (Stufe 2):
120h 950 € **
* Zum Erreichen der Ziele die für die Einstiegsebene festgelegt sind, empfehlen wir die Telnahme an einem Kurs vun 80 Stunden oder die Telnahme an 2 Kursen von 40 Stunden.
** Zum Erreichen der Ziele die für die Mittelstufe festgelegt sind, empfehlen wir die Telnahme an einem Kurs von 120 Stunden oder die Telnahme an 3 Kursen von 40 Stunden.
Eine ganze oder teilweise Kostenübernahme ist in folgenden Fällen vorgesehen:
- im Falle von Kurzarbeit
Wenn der Arbeitnehmer während Zeiten von Kurzarbeit an einem Luxemburgisch-Kurs teilnimmt
-
auf eigene Initiative: der Arbeitnehmer muss die Kursgebühr vorstrecken; sie wird ihm vom Ministerium für Arbeit und Beschäftigung (MTE) zurückerstattet.
-
auf Antrag und unter Vorlage einer Teilnahmebestätigung (diese Information stammt vom MTE)
-
wenn der Arbeitgeber den Kurs veranlasst hat: der Arbeitgeber trägt die Kosten der Einschreibung; sie werden ihm bis zu 50% vom Staat erstattet, falls ein Plan zur Weiterbeschäftigung vom Unternehmen beschlossen und vom Ministerium für Arbeit und Beschäftigung genehmigt wurde.
- wenn der Kurs vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter organisiert wird
L’entreprise aura droit aux aides destinées à l’apprentissage de la
langue luxembourgeoise prévues au budget de l’Etat. (informations
supplémentaires auprès du MTE).
- wenn jemand bei seiner Wohngemeinde bereits einen Antrag auf Einbürgerung gestellt hat
- Eine Kostenerstattung ist bis zu maximal 2 € pro Kursstunde vorgesehen
- Keinerlei Übernahme von Kosten (weder ganz noch teilweise) ist in folgenden Fällen vorgesehen:
- wenn ein Arbeitnehmer den Sprachurlaub zum Kursbesuch nützt, ohne von Kurzarbeit betroffen zu sein
- wenn er Arbeitssuchender ist. Das „Institut national des langues“ bietet jedoch einen Sondertarif für Personen an, deren Kurseinschreibung durch das Arbeitsministerium (ADEM) erfolgt.
Bescheinigung
Nach einer Bewertung ihrer Kompetenz haben die Teilnehmer Anspruch auf eine Bescheinigung ihrer luxemburgischen Sprachkenntnisse.