Organisation der Fortbildung

 

Hintergrund
Seit Herbst 2009 organisiert die Arbeitnehmerkammer (CSL) Luxemburgisch-Kurse für Anfänger. Seit Januar 2010 kamen Kurse auf mittlerem Niveau hinzu.

  • Per Gesetz vom 17. Februar 2009 wurde ein Sprachurlaub eingeführt, der den Arbeitnehmern die Teilnahme an Sprachkursen für die luxemburgische Sprache sowie die Vorbereitung und das Ablegen von entsprechenden Prüfungen ermöglichen soll.
  • Nach großherzoglichem Reglement vom 25. Juni 2009 wird die Unterstützungszahlung für Kurzarbeiter auf 90% (anstelle von 80%) angehoben, wenn diese während der Zeit ihrer Nichtbeschäftigung an Maßnahmen zur Weiterbildung teilnehmen.

Die Arbeitnehmerkammer begrüßt diese beiden Initiativen. Sie zielen darauf ab, Arbeitnehmer - unabhängig davon, ob sie unter die Kurzarbeitsregelung fallen oder nicht - zum Erlernen der luxemburgischen Sprache zu ermutigen, denn dadurch

  • wird ihre soziale Integration über den Arbeitsmarkt gefördert;
  • erhöhen sich ihre Chancen innerhalb ihres Unternehmens oder auf dem Arbeitsmarkt allgemein und ihre dauerhafte Beschäftigung wird gefördert.

Ziele der Weiterbildung
Sie soll den Teilnehmern ermöglichen :

  • eine Bescheinigung über ihre Kenntnisse der luxemburgischen Sprache zu erwerben,
  • den Sprachurlaub zu nutzen,
  • in Zeiten von Kurzarbeit Luxemburgisch zu lernen,
  • ein erstes Sprachqualifikationsniveau zu erwerben, das mit dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) vergleichbar ist.
    Das Niveau A1 wurde folgendermaßen definiert:

Ziele des Einstiegsniveaus (Stufe 1)
Vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden können, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen können – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen und was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die GesprächspartnerInnen langsam und deutlich sprechen und bereit sind, zu helfen.

Ziele des mittleren Niveaus (Stufe 2):
Eine zweite Stufe der Sprachqualifikation zu erreichen, vergleichbar mit der des GERS auf Stufe A2, nämlich :

Einzelsätze sowie häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen können wie sie in den vorrangigsten Lebensbereichen vorkommen (z.B. in Bezug auf persönliche und familiäre Informationen, Einkäufe, die nähere Umgebung, die Arbeit). Sich bei einfachen, gewohnten Aufgaben mitteilen können, die nichts weiter erfordern als einen einfachen und geradlinigen Informationsaustausch über vertraute und gewohnte Tätigkeiten; mit einfachen Mitteln die eigene Ausbildung, das unmittelbare Umfeld beschreiben können und auf dringliche Themen eingehen können.

Im Übrigen stellen diese Kurse nur einen ersten Schritt dar, um im Hörverständnis und im Sprechen ein Kompetenzniveau zu erlangen, das für den Erhalt der luxemburgischen Staatsbürgerschaft ausreichend ist.

Inhalte der Weiterbildung
Einstiegsniveau (Stufe 1)
Die Teilnehmer lernen interaktiv, vor allem über Rollenspiele, Gesprächen in luxemburgischer Sprache zu folgen, Fragen zu beantworten und selbst einfache Fragen in Verbindung mit alltäglichen Situationen (Arbeit, Freizeit, Urlaub, Arztbesuch, Einkaufen usw.) zu stellen.

Der Kursinhalt umfasst ein Basisvokabular sowie Rechtschreibe- und Grammatikregeln auf Anfängerniveau.

 

 

Mittleres Niveau (Stufe 2)
Die Teilnehmer vertiefen ihre auf der Einstiegsstufe erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen. Sie lernen durch die Erweiterung ihres Wortschatzes sowie der Rechtschreibungs- und Grammatikregeln, sich durch Alltagssituationen zu bringen, Ereignisse in der Vergangenheitsform zu erzählen, auf ein Inserat zu antworten, ihr Interesse für eine Sache deutlich zu machen, sich an Gesprächen über Tagesereignisse zu beteiligen und die Nachrichten in Funk und Fernsehen zu verstehen.

Wie beim Einstiegsniveau liegt der Schwerpunkt auf dem mündlichen Ausdruck und dem Lese- und Hörverständnis.

Die praktische Seite der Weiterbildung

Veranstaltungsort:

Luxembourg - Stadt

Kursdauer:

Einstiegsebene (Stufe 1): 40 oder 80 Stunden Kurs
Mittelstufe (Stufe 2): 40 oder 120 Stunden Kurs

Zeitplanung/Kurskalender:
s. Einschreibeformular

Erforderliche Vorbildung:
Einstiegsebene (Stufe 1): keine Mittelstufe (Stufe 2): Eine Bescheinigung, die den erfolgreichen Abschluss einer Bildung auf dem ersten Niveau (vergleichbar mit A1) bestätigt.

Einschreibegebühr:
Einstiegsebene (Stufe 1): 40h   460 € *
Einstiegsebene (Stufe 1): 80h   920 € *
Mittelstufe (Stufe 2):            40h   320 € **
Mittelstufe (Stufe 2):            120h 950 € **

* Zum Erreichen der Ziele die für die Einstiegsebene festgelegt sind, empfehlen wir die Telnahme an einem Kurs vun 80 Stunden oder die Telnahme an 2 Kursen von 40 Stunden.

** Zum Erreichen der Ziele die für die Mittelstufe festgelegt sind, empfehlen wir die Telnahme an einem Kurs von 120 Stunden oder die Telnahme an 3 Kursen von 40 Stunden.

Eine ganze oder teilweise Kostenübernahme ist in folgenden Fällen vorgesehen:

- im Falle von Kurzarbeit

Wenn der Arbeitnehmer während Zeiten von Kurzarbeit an einem Luxemburgisch-Kurs teilnimmt

  • auf eigene Initiative: der Arbeitnehmer muss die Kursgebühr vorstrecken; sie wird ihm vom Ministerium für Arbeit und Beschäftigung (MTE) zurückerstattet.
  • auf Antrag und unter Vorlage einer Teilnahmebestätigung (diese Information stammt vom MTE)
  • wenn der Arbeitgeber den Kurs veranlasst hat: der Arbeitgeber trägt die Kosten der Einschreibung; sie werden ihm bis zu 50% vom Staat erstattet, falls ein Plan zur Weiterbeschäftigung vom Unternehmen beschlossen und vom Ministerium für Arbeit und Beschäftigung genehmigt wurde.

- wenn der Kurs vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter organisiert wird

L’entreprise aura droit aux aides destinées à l’apprentissage de la
langue luxembourgeoise prévues au budget de l’Etat. (informations
supplémentaires auprès du MTE).

- wenn jemand bei seiner Wohngemeinde bereits einen Antrag auf Einbürgerung gestellt hat

  • Eine Kostenerstattung ist bis zu maximal 2 € pro Kursstunde vorgesehen

- Keinerlei Übernahme von Kosten (weder ganz noch teilweise) ist in folgenden Fällen vorgesehen:

  • wenn ein Arbeitnehmer den Sprachurlaub zum Kursbesuch nützt, ohne von Kurzarbeit betroffen zu sein
  • wenn er Arbeitssuchender ist. Das „Institut national des langues“ bietet jedoch einen Sondertarif für Personen an, deren Kurseinschreibung durch das Arbeitsministerium (ADEM) erfolgt.

Bescheinigung
Nach einer Bewertung ihrer Kompetenz haben die Teilnehmer Anspruch auf eine Bescheinigung ihrer luxemburgischen Sprachkenntnisse.

 

 

Avec le soutien
du Fonds Social Européen